08.04.2026
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NEU: Waldweiden-Entbuschung im Sömmerungsgebiet

Nur für Ziegen aus serologisch Pseudotuberkulose-freien Betrieben

 

Liebe Ziegenhalterinnen und Ziegenhalter

Im Rahmen des Pseudotuberkulose-Sanierungsprogramms des BGK haben Betriebe mit BGK-Zertifikat ab diesem Jahr neu die Möglichkeit zur Sömmerung der Ziegen mit Waldweiden-Entbuschung im Berner Jura (Cormoret).

Durch den gezielten Einsatz von Ziegen werden ökologisch wertvolle Flächen gepflegt, entbuscht und nachhaltig erhalten. Gleichzeitig wirkt sich diese naturnahe Haltungsform positiv auf Tiergesundheit, Tierwohl und Biodiversität aus.

Die Ziegen werden eingezäunt gehalten, täglich betreut und rund um die Uhr von Herdenschutzhunden begleitet.

 

Eckdaten zur Sömmerung

Zeitraum

Anfang Mai bis Ende Oktober 2026 
Mindestdauer: 100 Tage (frühere Abholung möglich, z. B. zur Decksaison)

 

Auffuhr der Tiere

Samstag, 2. Mai 2026 
Nach Absprache spätere Termine zur Auffuhr möglich

 

Voraussetzungen zur Teilnahme

Aktuell gültiges BGK-Zertifikat 

Tiere

  • hornlose und behornte Ziegen 
  • Galtziegen 
  • Ziegen mit Gitzi (Böckli müssen kastriert sein)
  • Übergitzi

Tiergesundheit

  • Es werden nur gesunde Ziegen (kein Lippengrind) bei der Auffuhr zugelassen.
  • Der Parasitenstatus der angemeldeten Ziegen ist mit vorgängiger Kotprobe zu prüfen. Untersuchungsbefund liegt vor.
  • Klauen sind fachgerecht geschnitten.

 

Interesse geweckt?

Für weitere Informationen melden Sie sich gerne beim BGK unter Tel 062 956 68 58 oder via E-Mail: info@bgk-sspr.ch. Nach Absprache vermitteln wir Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Person.

 

Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer BGK
Industriestrasse 9 - 3362  Niederönz

Tel +41 62 956 68 58 - info@bgk-sspr.ch

 

 

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